Rechtsprechung
OVG Saarland, 16.08.2017 - 1 A 506/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 46 Abs 1 FeV, § 3 Abs 1 S 1 StVG
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums harter Drogen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einzelfall eines erfolglosen Zulassungsantrags gegen ein die Entziehung der Fahrerlaubnis bestätigendes erstinstanzliches Urteil; Einnahme von sog. harten Drogen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 46 Abs. 1
Einzelfall eines erfolglosen Zulassungsantrags gegen ein die Entziehung der Fahrerlaubnis bestätigendes erstinstanzliches Urteil; Einnahme von sog. harten Drogen - rechtsportal.de
Einzelfall eines erfolglosen Zulassungsantrags gegen ein die Entziehung der Fahrerlaubnis bestätigendes erstinstanzliches Urteil; Einnahme von sog. harten Drogen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Kiffer können aufatmen: Gelegentlicher Cannabiskonsum (THC 3,7) rechtfertigt nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis, erstmaliger Konsum harter Drogen (z.B. Amphetamin) aber sehr wohl
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 26.04.2017 - 5 K 243/17
- OVG Saarland, 16.08.2017 - 1 A 506/17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33
Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss
Auszug aus OVG Saarland, 16.08.2017 - 1 A 506/17
Hierzu macht der Kläger unter Berufung auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25.4.2017 - 11 Bv 17.33 - geltend, dass die Verwaltungsbehörde nur auf der Grundlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens eine Entscheidung über den Entzug der Fahrerlaubnis treffen könne.Soweit der Kläger der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 25.4.2017 - 11 Bv 17.33 - entnehmen will, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis nur auf der Grundlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet werden könne, übersieht er, dass diese Entscheidung allein die Frage betrifft, unter welchen Voraussetzungen bei einem gelegentlichen Cannabiskonsum ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen von der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgegangen werden kann bzw. die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV erforderlich ist.
- OVG Saarland, 25.10.2016 - 1 A 137/15
Haupt- und Hilfsbegründung bei Antrag auf Zulassung der Berufung
Auszug aus OVG Saarland, 16.08.2017 - 1 A 506/17
OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 A 137/15 -. - OVG Saarland, 06.07.2017 - 1 D 499/17
Entziehung der Fahrerlaubnis, Einnahme sog. "harter Drogen", regelmäßiger Verlust …
Auszug aus OVG Saarland, 16.08.2017 - 1 A 506/17
OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.7.2017 - 1 D 499/17 - m.w.N.
- VG Saarlouis, 29.11.2021 - 5 L 1413/21
Entziehung der Fahrerlaubnis bei angeblich versehentlichem Amphetaminkonsum
dazu OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 29.05.2009, vom 26.06.2009, a.a.O. und vom 16.08.2017 - 1 A 506/17 -, juris; Beschluss der Kammer vom 12.12.2018 - 5 L 2027/18 -, juris; ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.04.2008 - 11 CS 07.2671 -, juris.OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.08.2017, a.a.O..
- OVG Saarland, 25.04.2018 - 1 B 105/18
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen - Amphetamin; …
Hiervon ausgehend stand bereits aufgrund des Ergebnisses der Durchsuchung der Wohnung des Antragstellers vom 22.1.2017 und seiner eigenen Angaben zum Konsum der bei ihm vorgefundenen harten Drogen die Nichteignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen fest.(siehe auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.3.2018 - 1 B 812/17 -, juris) Bereits der einmalige Konsum sogenannter harter Drogen rechtfertigt grundsätzlich die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, ohne dass es des Nachweises einer Drogenabhängigkeit, eines regelmäßigen Konsums oder auch nur bei gelegentlichem Konsum des Unvermögens zur Trennung von Drogenkonsum und Kraftfahrzeugführung bedarf.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.3.2018 - 1 B 812/17 -, vom 16.8.2017 - 1 A 506/17 - und vom 31.7.2017 - 1 B 528/17 -, alle bei juris).